Plätze, Wissenswertes und Unterstützung

Unser Ziel ist es, Ihnen mit der bestmöglichen Unterstützung im Pflege-Dschungel zur Seite zu stehen. Wir helfen gerne bei allen Fragen rund um die Pflege. Wir sind immer persönliche für Sie da.

Persönlicher Kontakt
Heimplatz

Unsere Einrichtung befindet sich in Brannenburg im schönen Inntal. Vor dem Hintergrund der bayrischen Alpen liegt unser Haus direkt am Ortseingang, zentral aber dennoch in ländlicher Umgebung.

Wir verfügen über 21 Plätze in 3 Einzelzimmer und 9 Doppelzimmer.

Wir sind eine offene Einrichtung, in der sich der Bewohner wie zuhause fühlen darf.

Wir sehen den zu pflegenden Menschen nicht nur als Summe seiner physischen Leiden. Wir wollen unseren Bewohnern Hilfestellung geben, bei den Kompensationen seiner physischen und psychischen Defizite und seine Potentiale fördern. Das Wohlergehen der Heimbewohner hängt davon ab, inwieweit ihnen ein Leben mit personaler Würde ermöglicht wird.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung wir informieren Sie über die aktuellen Wartezeiten und Belegung.

Rund um die Pflege
Kurzzeitpflege

 

Manche Pflegebedürftige sind für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, zum Beispiel weil eine Krisensituation bei der häuslichen Pflege bewältigt oder der Übergang im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt geregelt werden muss. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden vollstationären Einrichtungen.

Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege steht unabhängig von der Einstufung allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.774 Euro im Jahr, für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

Verhinderungspflege

 

Nimmt die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie wegen Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert, übernimmt die Pflegeversicherung für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr die nachgewiesenen Kosten für eine notwendige Ersatzbetreuung.

Vollstationäre Pflege

Pflege im Heim

Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung.

Magdalena Müller

Einrichtungsleitung und Vertretung der Fam. Müller in allen Bereichen.

Ihr Ansprechpartner für alle Verwaltungs- und Personalthematiken.

Das Herz muss Hände haben.
 Die Hände ein Herz.

 – Tibetische Weisheit –

Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen.

 – Alexandre Dumas –

Es muss von Herzen kommen, was auf Herzen wirken soll.

 – Johann Wolfgang von Goethe –

Preise

01.01.2022 bis 31.12.2022

Allgemeiner Betreuungszuschlag nach §43b SGB XI 5,53 (pro Tag) 01.01.-31.12.2022
Was ist der Leistungszuschlag für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen?

Die Pflegeversicherung zahlt allen Heimbewohner vom 1. Januar 2022 an neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG).

Die Unterstützung ist gestaffelt und orientiert sich an der Dauer des Aufenthaltes eines Pflegeheimbewohners. Durch den Leistungszuschlag verringert sich der jeweilige persönliche Eigenanteil der Pflegekosten. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer der Pflege. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent.

Übersicht Leistungszuschlag für Pflegebedürftige
Aufenthalt in einem Pflegeheim Zuschlag des Eigenanteils der Pflegekosten
Bis zu 12 Monaten 5 Prozent
Mehr als 12 Monaten 25 Prozent
Mehr als 24 Monaten 45 Prozent
Mehr als 36 Monaten 70 Prozent

Weitere Informationen oder Besichtigungstermin vereinbaren?

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