Plätze, Wissenswertes und Unterstützung

Unser Ziel ist es, Ihnen mit der bestmöglichen Unterstützung im Pflege-Dschungel zur Seite zu stehen. Wir helfen gerne bei allen Fragen rund um die Pflege. Wir sind immer persönliche für Sie da.

Persönlicher Kontakt
Heimplatz

Unsere Einrichtung befindet sich in Brannenburg im schönen Inntal. Vor dem Hintergrund der bayrischen Alpen liegt unser Haus direkt am Ortseingang, zentral aber dennoch in ländlicher Umgebung.

Wir verfügen über 21 Plätze in 3 Einzelzimmer und 9 Doppelzimmer.

Wir sind eine offene Einrichtung, in der sich der Bewohner wie zuhause fühlen darf.

Wir sehen den zu pflegenden Menschen nicht nur als Summe seiner physischen Leiden. Wir wollen unseren Bewohnern Hilfestellung geben, bei den Kompensationen seiner physischen und psychischen Defizite und seine Potentiale fördern. Das Wohlergehen der Heimbewohner hängt davon ab, inwieweit ihnen ein Leben mit personaler Würde ermöglicht wird.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung wir informieren Sie über die aktuellen Wartezeiten und Belegung.

Hier könne Sie unseren Anmeldebogen als PDF downloaden, ausdrucken, in Ruhe zuhause ausfüllen und zum Termin mitbringen.

Rund um die Pflege
Kurzzeitpflege

 

Manche Pflegebedürftige sind für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, zum Beispiel weil eine Krisensituation bei der häuslichen Pflege bewältigt oder der Übergang im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt geregelt werden muss. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden vollstationären Einrichtungen.

Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege steht unabhängig von der Einstufung allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.774 Euro im Jahr, für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

Verhinderungspflege

 

Nimmt die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie wegen Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert, übernimmt die Pflegeversicherung für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr die nachgewiesenen Kosten für eine notwendige Ersatzbetreuung.

Vollstationäre Pflege

Pflege im Heim

Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung.

Magdalena Müller

Einrichtungsleitung und Vertretung der Fam. Müller in allen Bereichen.

Ihr Ansprechpartner für alle Verwaltungs- und Personalthematiken.

Das Herz muss Hände haben.
 Die Hände ein Herz.

 – Tibetische Weisheit –

Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen.

 – Alexandre Dumas –

Es muss von Herzen kommen, was auf Herzen wirken soll.

 – Johann Wolfgang von Goethe –

Preise

01.01.2024 bis 31.12.2024

Allgemeiner Betreuungszuschlag nach §43b SGB XI 7,20 € (pro Tag) durch Pflegekasse

Je nach Länge des Heimaufenthalts (Bezugsdauer vollstationärer Pflegeleistungen) übernimmt die Pflegekasse ab 1. Januar 2022 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 – zusätzlich zum Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI – einen prozentualen Anteil vom Pflege-Eigenanteil (pflegebedingte Aufwendungen). Der Leistungszuschlag steigt stufenweise. Dieser ist zum 01.01.2024 gestiegen. Bereits ab dem Heimeinzug wird ein Zuschlag in Höhe von 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils gezahlt. Nach einer Bezugsdauer von 12 Monaten steigt der Zuschlag auf 30 Prozent. Nach insgesamt 24 Monaten beträgt der Zuschlag bereits 50 Prozent und schließlich nach 36 Monaten 75 Prozent. Der Zuschlag gilt für die Pflegekosten (pflegebedingte Aufwendungen). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten sind in voller Höhe durch die Pflegeheimbewohner zu tragen.

Weitere Informationen oder Besichtigungstermin vereinbaren?

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